Baumpflege, Baumkontrolle und Baumsicherung

Ein Baum ist nicht nur eine Bereicherung für jedes Grundstück, sondern bedeutet auch Verantwortung für die- oder denjenigen, die/der ihn besitzt. Nur wenn ein Baum gut gepflegt wird, bleibt er lange gesund. Dieser Grundsatz gilt für den heimischen Garten ebenso, wie für den Park oder das Waldgebiet. In der Baumpflege sind eine Vielzahl von Faktoren zu beachten:

  • Hat der Baum einen gesunden und stabilen Wuchs?
  • Ist er frei von Pilzbefall oder Schädlingen wie den Borkenkäfer?
  • Ist die Sicherheit allumfänglich gegeben, also drohen beispielsweise keine Äste abzustürzen?

Diese Fragen bilden nur einen Teil dessen ab, was zur Pflege eines Baumes gehört.

Regelmäßige Baumkontrolle

Ein zentraler Punkt ist die Gewährleistung der Verkehrssicherheitspflicht, zu der auch (aber nicht nur) die Frage gehört: Wie hat der Baum den letzten Sturm überstanden? Wenn Totholz infolge eines Unwetters herabzustürzen droht oder die gesamte Stabilität gefährdet ist, muss zügig gehandelt werden. Auch der Befall von Schädlingen kann die Baumstabilität erheblich beeinträchtigen. Deshalb ist eine regelmäßige Baumkontrolle wichtig, um frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen und für Sicherheit zu sorgen.

Vorausschauende Kronenpflege

Die Kronenpflege ist ein essenzieller Bestandteil der Baumpflege und darf unter keinen Umständen vernachlässigt werden. Bäume sind – wie erwähnt – vielen Einflüssen unterworfen. Zudem setzen Dürre und Hitze der Baumsubstanz zu. Hier kann vorbeugend gehandelt werden: etwa mit einer vorausschauenden Kronenpflege. Diese sorgt dafür, dass ein Baum einen gesunden und stabilen Kronenwuchs entwickeln und über viele Jahre behalten kann. Dazu gehören beispielsweise die Entfernung von Totholz, die Kronenauslichtung, der Kronenschnitt oder das Einkürzen der Baumkrone. Die sogenannte Kronensicherung kann zur Stabilisierung der Baumstatik beitragen und den Baum bei seiner Entwicklung unterstützen – indem etwa nicht entwicklungsfähige Teile entfernt werden.

Gesetzlich notwendig: Lichtraumprofilschnitt

Im Falle von Begleitgrün an Geh- und Radwegen bzw. Alleen an Straßen kommen zudem rechtliche Erfordernisse hinzu – Stichwort: Lichtraumprofilschnitt. Mit ihm wird gewährleistet, dass das nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) geforderte Lichtraumprofil, bei Straßen ist eine Höhe von 4,5 Meterm, bei Geh- und Radwegen von 2,5 Meterm vorgeschrieben, eingehalten wird.

Sicheres Arbeiten dank Seilklettertechnik

Ihr Baum steht direkt neben Ihrer Immobilie? – das ist kein Problem, denn dank der Seilklettertechnik können wir auch an schwer zugänglichen Orten Bäume bearbeiten und fällen. Die dafür erforderliche Qualifikation haben wir im Basis- und Aufbaukurs Seilklettertechnik (SKT-A und SKT-B) erworben. Durch den sicheren Umgang mit dem Arbeits- und Sicherungsmaterial und den vermittelten Aufstiegstechniken können wir unsere Arbeit verrichten, ohne umliegende Strukturen zu beschädigen. Regelmäßige Weiterbildungen helfen uns dabei, unser Wissen zu erweitern und neueste Entwicklungen in unsere Arbeit einfließen zu lassen.

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